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Politikunterricht: Was ich sagen darf und hören muss

Als ich vor zwei Jahren begann, am Berlin-Kolleg mein Abitur nachzuholen, war einer meiner ersten Eindrücke, dass jede zweite Lehrkraft am liebsten Politik unterrichten würde. Ob Deutsch, Englisch oder Geschichte, es spielte keine Rolle, immer wieder standen politische Themen im Zentrum des Unterrichtes. Das erschien mir sehr befremdlich, auf dem ersten Bildungsweg Mitte der 00er Jahre war das Themenfeld Politik noch nicht so prominent im Unterricht vertreten. Dies hielt ich zunächst für eine Verbesserung, da politisch informierte Menschen ja einen Zugewinn für die Demokratie darstellen. Ich muss jedoch gestehen, dass ich diese Omnipräsenz der Politik rasch als sehr anstrengend empfand. Nicht nur, weil ich mit Anfang 30 doch ganz gut informiert war, sondern vor allem, weil der Lehrkörper doch eher links geprägt war und diese Meinungen auch im Unterricht vertrat. Das erstaunte mich, da ich immer geglaubt hatte, dass Lehrkräfte zwar die freiheitlich-demokratische Grundordnung vertreten müssten, aber darüber hinaus neutral sein sollten. Diese Diskrepanz zwischen meiner Überzeugung und Realität bewegte mich dazu, der Sache auf den Grund zu gehen und mich zu informieren, wie sich Lehrkräfte im PW-Unterricht und darüber hinaus zu verhalten hätten – schließlich ist die Schule eine staatliche Institution und entsprechend muss ja alles gesetzlich geregelt sein. Das Ergebnis dieser unerwartet ausführlichen Recherche werde ich nun hier stark gekürzt vorstellen.

Schule & Politik

Um die heute gültigen Regeln für Lehrkräfte im Politikunterricht zu verstehen müssen wir zunächst einen Exkurs in die Zeit des Nationalsozialismus und der jungen Bundesrepublik machen.

Bildung und Indoktrination im NS-Staat

Dass Schulen ein elementares Instrument zur Schaffung totalitärer Systeme sein können, zeigte sich im Nationalsozialismus. Viele Regelungen, die heute in deutschen Schulen gelten, basieren auf den Lehren, welche aus der NS-Diktatur und ihrem Bildungswesen gezogen wurden. In diesem System war die Indoktrination der Schülerschaft ausgewiesenes Bildungsziel. Bereits im Jahr der Machtergreifung begannen die Nationalsozialisten mit der Gleichschaltung der Gesellschaft und folglich der Schulen. Es erfolgten politische Säuberungen des Bildungswesens und viele jüdische und politisch andersdenkende Lehrer wurden entlassen. Das Führungsprinzip machte aus Schulleitern autoritäre Führer und gewöhnte Kinder so von klein auf an den autoritären Charakter der NS-Diktatur. Hitler, welcher den Nationalsozialismus stets als Bewegung der Jugend bezeichnete, hatte ein großes Interesse, Kinder im Sinne des Regimes zu erziehen, da er so innerhalb weniger Jahre seine Herrschaft abzusichern hoffte. Ein weiterer Schritt zur totalitären Gesellschaft war die Zentralisierung des Schulsystems, welche in der Einführung des Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung mündete. Ziel war es, den neuen „nationalsozialistischen Menschen“ zu schaffen, welcher treu, gehorsam und im Sinne der NS-Rassenlehre zu prägen sei.

Politische Bildung in der frühen Bundesrepublik

Als die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, die Mütter und Väter des Grundgesetzes, eine Verfassung für die neu gegründete Bundesrepublik Deutschland erarbeiteten, flossen die Lehren aus der gescheiterten Weimarer Republik und der folgenden Nazi-Diktatur in ihr Werk ein. Von diesen Gedanken war auch das Bildungswesen im Allgemeinen und der Schule im Speziellen betroffen: Um Kinder künftig zu Demokraten zu erziehen und vor Indoktrination zu schützen, wurden verschiedene Maßnahmen getroffen: Zunächst wurde in den Artikeln 30 und 70 GG die Zuständigkeit für Bildung weitestgehend auf die Bundesländer übertragen, um eine Gleichschaltung zu verhindern. Laut Artikel 6 Abs.2 GG obliegen Pflege und Erziehung von Kindern den Eltern. Dies steht im starken Gegensatz zum totalitären Anspruch der NS-Erziehung. In der jungen Bundesrepublik wurde versucht, die Gesellschaft und vor allem den öffentlichen Dienst zu entnazifizieren, was jedoch nur in Teilen gelang. Die Zielsetzung der Institution Schule änderte sich jedoch im Vergleich zum NS-Staat: Fortan sollten Schulen die Werte einer demokratischen Gesellschaft vermitteln, so unter anderem Pluralismus, Freiheit und Menschenrechte.

Der Radikalenerlass
Ende der 60er Jahre kam es in der Bundesrepublik zu weitreichenden gesellschaftlichen und politischen Umbrüchen. Die junge Generation, stark geprägt durch linke Ideen, lehnte sich gegen alte Werte und Gewissheiten auf und forderten umfassende politische und soziale Änderungen. Auch eine ernsthafte Entnazifizierung und eine andere Deutschlandpolitik – zu der Zeit gab es zwei deutsche Staaten, welche sich ablehnend gegenüberstanden – gehörten zu den Anliegen der sogenannten „68er“. Teile der Studentenschaft radikalisierten sich und schließlich bildeten sich einige militante, revolutionäre Gruppen, von welchen die Rote-Armee-Fraktion wohl die prominenteste darstellte. Neben den aktiven Terroristen konnte die RAF auch auf ein breites Unterstützer- und Sympathisantennetzwerk zurückgreifen. Dieses Netzwerk reichte bis in Intellektuellenkreise und in das Bildungsbürgertum. Aus Furcht vor einer Unterwanderung des Staatswesens durch Sympathisanten der RAF wurde 1972 der Erlass zur Prüfung der Verfassungstreue von Bewerbern im öffentlichen Dienst, der Radikalenerlass, erlassen. Mit dieser Maßnahme sollte bei öffentlich Beschäftigten und Beamten sichergestellt werden, dass alle Bewerber auf dem Boden des Grundgesetzes stehen und sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen. Fortan waren Anhänger extremistischer Organisationen vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen. Besonders betroffen waren Bewerber im Lehramt, da Lehrer demokratische Werte vorleben und verbreiten sollten. Um die politische Gesinnung potenzieller Lehrkräfte zu überprüfen, wurde grundsätzlich eine Auskunft bei den Verfassungsschutzämtern über die Bewerber eingeholt.

An den Universitäten trafen die politischen Fronten, die Konservativen auf der einen und linke bis kommunistische Kräfte auf der anderen Seite, aufeinander und es kam zu Richtungskonflikten innerhalb der Studentenschaft, den Professoren und zwischen Studenten und Professoren. Auch die Lehrerschaft wurde irgendwann von diesen Konflikten eingeholt, da Lehrer, welche teilweise noch im Nationalsozialismus unterrichtet hatten, nun auf junge Lehrer stießen, welche durch die 68er-Bewegung geprägt waren. Es entstand ein Richtungsstreit darüber, wie politische Bildung aussehen und gestaltet werden sollte.

Der Beutelsbacher Konsens

In dieser Zeit der gesellschaftlichen Polarisierung lud die Bundeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg im Herbst 1976 Pädagogen und Politikdidaktiker nach Beutelsbach ein, um während einer Tagung zu erarbeiten, wie politische Bildung an Schulen künftig gestaltet werden sollte. Ziel war es, eine überparteiliche Grundlage zu schaffen, auf welcher politische Bildung künftig fußen solle, weshalb die Teilnehmer eine möglichst große Bandbreite politischer Strömungen vertreten sollten. Auf der einen Seite standen konservative Politikdidaktiker, welche einer zu starken Politisierung des Unterrichts kritisch gegenüberstanden und sich für eine Betonung auf Werteerziehung aussprachen. Sie fürchteten vor allem eine Indoktrination durch linke Lehrkräfte und wollten eine staatsbürgerliche Loyalität vermitteln. Ihnen gegenüber standen progressiv orientierte Politikdidaktiker, welche eine emanzipatorische Bildung unter aktiver politischer Beteiligung forderten. Sie kritisierten politische Neutralität als eine „Scheinneutralität“, da gesellschaftliche Machtverhältnisse verfestigt würden, wenn die politische Bildung keine kritische Reflexion beinhalte. Über mehrere Tage berieten sich also uneinige Experten und fanden schließlich eine würdige Lösung: Anstatt einen perfekten Leitfaden für den Politikunterricht zu entwickeln, verständigte man sich auf einen Minimalkonsens, welchen alle Beteiligten unterstützen konnten. Er beruht auf drei Hauptprinzipien und wurde nach dem Tagungsort benannt – der Beutelsbacher Konsens:

  1. Zunächst legten sich die Tagungsteilnehmer darauf fest, dass Schüler im Unterricht nicht im Sinne einer wie auch immer gearteten Meinung indoktriniert werden sollten. Der Lehrer, welcher mit seiner akademischen Bildung der Schülerschaft argumentativ überlegen ist, darf den Schülern nicht seine Meinung aufzwängen. Dieser erste Pfeiler des Beutelsbacher Konsens ist das Überwältigungsverbot.
  2. Hierauf basiert der zweite Pfeiler, das Kontroversitätsgebot. Da die Politikwissenschaft im Gegensatz zur Mathematik keine absoluten Wahrheiten kennt, ist es erforderlich, Ansichten oder Sachverhalte, welche in der Wissenschaft oder Politik kontrovers, also umstritten, sind, auch im Unterricht kontrovers darzustellen.
  3. Der letzte Pfeiler des Konsenses ist die sogenannte Schülerorientierung. Der Schüler soll im Mittelpunkt der politischen Bildung stehen und durch den Unterricht befähigt werden, eine eigene politische Meinung zu entwickeln und zu lernen, die eigenen politischen Interessen zu erkennen und zu vertreten.

Und obwohl die Beutelsbacher Einigung einen Minimalkonsens darstellt, ist er in der deutschen Pädagogikgeschichte einzigartig, da sich die Rolle der Lehrkraft grundsätzlich verändert: Die unfehlbare Autorität, welche Wissen vermittelt und abprüft, wird nun zu einem Begleiter der politischen Meinungsbildung. Die Lehrkraft tritt hinter ihre Meinung zurück und befördert nun die Debatte. Sie ist nun in der Pflicht, Standpunkte einer Debatte, welche im Klassenverband nicht vertreten sind, einzunehmen, um so sicherzustellen, dass der gesamte gesellschaftliche Diskurs im Unterricht dargestellt und untersucht wird. Folglich hat eine Lehrkraft zwar eine klar definierte Aufgabe, an welcher sie sich messen lassen muss, politische Neutralität ist aber explizit nicht die Aufgabe der Lehrkraft. Vielmehr muss der Lehrer erklären, was bereits bekannt ist, aufzeigen, was unbekannt ist und darüber hinaus jederzeit die freiheitlich-demokratische Grundordnung vertreten und verteidigen. Die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung jedoch ist so auszugestalten, dass der Schüler von dieser überzeugt werden soll und entsprechend muss die Lehrkraft auch auf extremistische Standpunkte eingehen, und diese inhaltlich entkräften.

Wie eine echte Lehrkraft mit diesem Problem in der Praxis umgeht, erfahren wir in meinem Interview mit der Politik- und Sozialwissenschaften-Lehrkraft Frau Schäfer.

Zur Person:

Silke Schäfer machte 1988 in Hessen ihr Abitur und studierte zunächst Filmwissenschaft, sie wechselte jedoch ins Lehramtsstudium für die Fächer Deutsch und Gesellschaftskunde (Politologie und Soziologie). Sie bereut es bis heute nicht, Lehrerin geworden zu sein und ist seit 2010 am Berlin-Kolleg. Während ihrer Schulzeit wurde sie von jungen Lehrer*innen der 68er-Generation geprägt, welche Ihr Emanzipation, kritisches Denken und Interessensdurchsetzung näherbrachten.

Frau Schäfer, wie gut sind sie mit dem Beutelsbacher Konsens vertraut?

Schäfer: Ich halte mich für einigermaßen mit dem Beutelsbacher Konsens vertraut. Er besteht aus dem Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und der Schülerorientierung.

Welche Rolle spielte der Beutelsbacher Konsens in Ihrem Studium?

Schäfer: Keine. Ich habe quasi keine Vorbereitung auf den Lehrberuf im Studium erhalten, ich wurde an der Universität fast nur fachlich ausgebildet. Ich musste zwei Scheine in Pädagogik machen und 2 Praktika absolvieren. Auch im Referendariat habe ich nichts über den Beutelsbacher Konsens erfahren.

Laut dem Konsens müssen Sie mit Ihrer Meinung möglichst hinterm Berg halten und die Schüler erstmal machen lassen…

Schäfer: Das stimmt so eigentlich nicht ganz. Es wird häufig davon gesprochen, dass Lehrkräfte neutral sein müssen, das steht so nicht im Beutelsbacher Konsens. Ich darf Sie nicht manipulieren oder meine Meinung so in den Vordergrund stellen, dass eine freie Meinungsbildung zunichte gemacht würde. Komplette Neutralität steht jedoch nicht im Konsens und ist auch nicht so gedacht. Allerdings ist meine Meinung nicht wichtig, es geht ja darum, dass Schüler*innen Urteile entwickeln – was ich über einen Sachverhalt denke, ist ja gar nicht von Interesse – und natürlich hält man sich mit seiner eigenen Meinung zurück, da es ja doch manipulierend sein kann, wenn ich sage, wie ich zum Bedingungslosen Grundeinkommen stehe. Dann kann das natürlich Kollegiat*innen in den Kursen beeinflussen, allein schon, wenn man denkt, man müsse meine Meinung teilen, um eine gute Note zu kriegen. Das heißt aber nicht, dass ich nicht meine Meinung sagen kann.

So wie ich das verstehe sind Sie sogar verpflichtet, gewisse Positionen zu beziehen?

Schäfer: Ja, es gibt Positionen und es gibt Meinungen, bei welchen widersprochen werden muss. Es gibt einen Konsens, der ist nicht verhandelbar, beispielsweise wenn es gegen die Grundrechte oder die Demokratie, also grundsätzlich demokratiefeindliche Aussagen geht, oder bei Menschenfeindlichkeit. Das ist alles nicht verhandelbar und da bin ich gefordert und nicht nur ich als SoWi-Lehrerin, sondern alle Lehrer*innen müssen da Position beziehen.

Wir sind ja alle politische Menschen, ist es schwer sich nicht provozieren zu lassen?

Schäfer: Es ist schwierig. Hier am Berlin-Kolleg fühle ich mich selten provoziert, aber im ersten Bildungsweg ist das Alltag. Aber da muss man als Lehrkraft professionell sein. Das ist mir auch schon passiert, aber das wird seltener, je mehr Erfahrung man hat. Es stellt sich eine gewisse Gelassenheit ein.

Zum Kontroversitätsgebot: Ich nehme an das ist viel Vorbereitung, denn Politik ist ja ein sehr aktuelles Gebiet, ich nehme an, Sie müssen den halben Tag Zeitung lesen.

Schäfer: Ja müsste ich, aber schaffe ich nicht. Aber es gehört zu den Gesellschaftswissenschaften dazu, immer am Ball zu bleiben. Ich lese jeden Tag und versuche jegliche Couleur abzudecken: Ich lese die FAZ und die Süddeutsche. Ich lese die Zeit und den Tagesspiegel und manchmal das Handelsblatt. Ich überfliege vieles, es ist selektives Lesen.

Das BK ist sehr progressiv geprägt. Sie müssen also bestimmt häufig konservative Standpunkte vertreten und ich halte Sie nicht für konservativ.

Schäfer: Wer weiß das schon. Ja, wenn eine Position fehlt, wenn eine Perspektive fehlt, dann vertrete ich die. Das ist der Beutelsbacher Konsens. Ich kann im Zweifelsfall die linke Position oder die liberale bei Bedarf.

Empfinden Sie das als belastend oder macht Ihnen das Spaß?

Schäfer: Ich mach das einfach, ich denke da nicht weiter drüber nach. Ich kenne ja die Argumente und die Grundhaltung und die reiße ich dann einfach runter. Früher war es schwieriger, im PW-Unterricht eine Position zuzuweisen, die dann vertreten werden musste, da hat man viel Gegenwind bekommen. Das ist besser geworden, ich finde inzwischen eine größere Bereitschaft, andere Positionen einzunehmen. Woher diese Bereitschaft kommt, kann ich aber nicht erklären.

Was ist ihnen lieber? Ein aktiver, kontroverser Kurs oder ein ruhiger, in welchem sie die Kontroverse herstellen müssen?

Schäfer: Ich würde jetzt nicht aktiv und ruhig gegenüberstellen, sondern kontrovers und Konsens. Ich will den kontroversen (lacht), in welchem unterschiedliche Positionen abgedeckt werden. Sonst muss ich ja die Kontroversen miteinbringen. Ich unterrichte auch gerne kleine Kurse. Wenn dort kontroverse Positionen vertreten sind, mache ich das gerne.

Die Schülerzentrierung soll den Schüler unterstützen, die eigenen Interessen zu vertreten. Wie können Sie als Lehrkraft denn die Interessen der Schüler identifizieren?

Schäfer: Das kann ich nicht und das ist auch nicht meine Aufgabe. Ich soll zur Reflektion anregen und vermitteln, dass sich die Schüler*innen gewahr werden, dass jede/r Interessen hat und die unterschiedlichen Interessen normal sind und andere Interessen genauso legitim sind wie die eigene Position. Das ist eine individuelle Reflexion und dass muss den Kollegiat*innen bewusstwerden, dafür muss ich die Interessenlage nicht kennen.

Es ist also ihre Aufgabe, den Schüler zu begleiten?

Schäfer: Ja, im Idealfall schaffe ich es Situationen zu gestalten, in welchen Kollegiat*innen lernen. Im besten Fall selbstorganisiert und selbstgestaltet.

Seit zehn Jahren erleben wir eine stärkere Polarisierung, würden sie sagen, dass die Polarisierung den Unterricht schwieriger macht?

Schäfer: Ja und nein. Ich glaube, dass am BK konservative Positionen nicht so leicht zu vertreten sind, weil der Mainstream hier doch links ist, wenn wir bei der Links-Rechts-Achse bleiben müssen. Aber ich merke hier keine offensichtliche Polarisierung.

Bezüglich des Gaza-Konfliktes hatten wir ein stark aktivistisches Umfeld, welches den Dialog weitestgehend verweigert hat. Inwieweit kann denn der Beutelsbacher Konsens da helfen?

Schäfer: Er hilft da schon; es ist eine Kontroverse und es gibt viele Punkte, die man diskutieren kann. Aber es gibt ein paar Punkte, die sind nicht verhandelbar, beispielsweise das Existenzrecht Israels oder die Benennung von Opfern. Der Rest ist eine Kontroverse und wir sollten in der Lage sein, darüber zu diskutieren, aber es ist schwer, da es ein sehr emotionales Thema ist und wir alle Bilder gesehen haben. Da darf man nicht davon ausgehen, dass wir das nüchtern und analytisch diskutieren können. Aber es wäre vielleicht hilfreich, erstmal über diese Emotionen zu reden, als erster Schritt.

Ich danke Ihnen für das Gespräch.